Münster. Gegen einen Angehörigen der Spezialeinheiten Münster ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Es besteht der Verdacht, dass der Beamte über einen Messengerdienst privat Nachrichten mit extremistischen Inhalten verfasst hat oder solchen Nachrichten nicht entgegengetreten ist. In einem der Behörde bekanntgewordenen Nachrichtenverlauf mit einem Angehörigen der Bundeswehr kam es unter anderem auch zu rechtsextremistischen, gewaltverherrlichenden Äußerungen. Für die Dauer der Klärung des Vorwurfs hat Polizeipräsident Falk Schnabel den Beamten heute (22.11.2021) vorläufig vom Dienst suspendiert.
Die fraglichen Nachrichten hatte der Beamte über sein privates Handy mit einem Bundeswehrangehörigen ausgetauscht. Der Sachverhalt ist von der Staatsanwaltschaft Münster geprüft worden. Im Ergebnis wurde eine strafrechtliche Relevanz verneint, da es sich um nicht öffentliche Nachrichten zwischen zwei Personen gehandelt hat. Im Disziplinarverfahren wird nun der Frage nachgegangen, inwieweit der Beamte gegen die beamtenrechtliche Treue- und Wohlverhaltenspflicht verstoßen haben könnte. Nähere Einzelheiten unterliegen der Vertraulichkeit des Disziplinarverfahrens. Der Extremismusbeauftragte der Polizei Münster ist eingebunden.
„Der Chatverlauf hat mich tief betroffen gemacht“, bekennt Polizeipräsident Schnabel. „Auch wenn die Äußerungen keine strafrechtliche Relevanz haben, zeichnen sie das Bild eines Beamten, der sich gefährlich weit von den Fundamenten unseres Rechtsstaates und den Freiheiten des Grundgesetzes entfernt hat.“ Solange nicht restlos aufgeklärt ist, wie ernsthaft die Äußerungen gemeint sind und welche Motive den Beamten bewegt haben, könne dieser nicht weiter seinen Dienst versehen. „Von einem Polizeivollzugsbeamten ist jederzeit – auch außerhalb des Dienstes und im privaten Umfeld – zu verlangen, dass er nicht den geringsten Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen lässt“, betont Schnabel. Derzeit lägen zwar keine Hinweise vor, dass weitere Beamte des Polizeipräsidiums Münster an dem Chat beteiligt waren oder davon wussten. „Wir müssen uns dennoch selbstkritisch die Frage stellen, wie es dazu kommen konnte und ob uns die Einstellung des Beamten nicht früher hätte auffallen müssen“, so der Polizeipräsident weiter. Er kündigte eine umfassende Aufarbeitung des Vorfalls an: „Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch allen rechtstreuen Polizeiangehörigen schuldig, um sie vor Pauschalurteilen zu schützen.“
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